Preise
Stundensatz | 225,00 + 24 % alv | 279,00 € |
Unsere Honorare ergeben sich aus einem Stundensatz und der Anzahl der Stunden, die wir für Ihren Fall aufwenden. Für das Erstgespräch stellen wir 300,00 € im Voraus in Rechnung. Unser Stundensatz beträgt 279,00 €/h zzgl. 24% alv. Darin ist von der Erstberatung über die Vorbereitung von Dokumenten bis hin zur Vertretung vor Gericht alles inkludiert, was zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlich ist.
Prozesskostenhilfe
Vor Annahme eines Falles überprüfen wir immer, ob Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe besteht. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für staatliche Prozesskostenhilfe, sind damit sämtliche oder ein Teil der Kosten abgedeckt, die Ihnen durch das Gerichtsverfahren entstehen. Ob Sie die Kriterien erfüllen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Fall ab. Wir überprüfen Ihre Voraussetzungen und stellen für Sie den Antrag, sodass Ihnen der Weg zur Rechtsbeihilfestelle erspart bleibt.
Rechtsschutzversicherung
In Haushaltsversicherungen ist meist eine Rechtsschutzversicherung inkludiert. Wir klären im Zuge der Erstberatung mit Ihrer Versicherung ab, welche Kosten gedeckt sind und ob es einen Selbstbehalt gibt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, reichen wir für Sie den Antrag bei Ihrer Versicherung ein.
In vielen Fällen verrechnen wir im Voraus ein Honorar, wenn wir einen Fall annehmen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Gesamthonorar und den Kosten, die durch die Bearbeitung Ihres Falles entstehen. Selbstverständlich verrechnen wir kein Honorar an Mandanten, die Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben oder deren Prozesskosten durch ihre Versicherung gedeckt ist.