Einwanderung
Bei Einwanderungsfragen geht es meist um Bescheide, die von der Polizei (Finnisch: Poliisi) oder der Einwanderungsbehörde (Finnisch: Migri) ausgestellt wurden. Gegen derartige Bescheide kann beim Verwaltungsgericht oder Obersten Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass meist innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Bescheides Berufung eingelegt werden muss.
Wenn die Abschiebung bereits angeordnet wurde, kann beim Verwaltungsgereicht ein Antrag auf Aufhebung der Entscheidung und Abschiebestopp bis zur Entscheidung in letzter Instanz gestellt werden. Wird der Antrag angenommen, sind Sie bis zum Ende des Berufungsverfahrens zum Aufenthalt in Finnland berechtigt.
Wird der Antrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt, kann in nächster Instanz ein Antrag auf weitere Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht gestellt werden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar.