Finanzielle Streitigkeiten

Im Falle einer unbestrittenen Forderung haben Sie das Recht auf Eintreibung der Schuld im Zuge eines Eilverfahrens. Wir unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens. Dabei wird zuerst ein Antrag auf Vorladung vor das Bezirksgericht gestellt. Sobald die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung offiziell vom Gericht bestätigt wird, beauftragen wir die staatlichen Vollzugsbehörden mit der Eintreibung der Schuld. Dabei sorgen wir während des gesamten Verfahrens für die Wahrung Ihrer Rechte.